Bei ein- u. auswärtsgehenden Kippflügeln sind zusätzlich zum Beschlag Begrenzungsscheren einzubauen, welche die Kippstellung des Flügels nach dem Aushängen des E-Antriebes begrenzen. Die Begrenzung ist geringfügig größer als die Öffnungsweite des Antriebes.