Öffnungsbegrenzung für G-N Öffnungsbegrenzung zum nachträglichen Einschub in die Gleitschiene. Einstellbar zwischen 80° und rund 160°. Durch den Einsatz der Öffnungsbegrenzung soll verhindert werden, dass eine normal geöffnete Tür gegen angrenzende Wände stößt. Hinweis: Die Öffnungsbegrenzung ist keine Überlastsicherung und ersetzt in vielen Anwendungsfällen nicht die Funktion des Türstoppers.